Muß nachts mit Martinhorn gefahren werden? |
Es ist ca. 02:00 Uhr morgens. Fast alle Einwohner der Gemeinde schlafen. Doch plötzlich werden sie durch ein lautes, dröhnendes Geräusch aus dem Schlaf gerissen. Was ist passiert?? In einem Wohnhaus ist angeblich ein Brand ausgebrochen. Anwohner haben die Feuerwehr alarmiert. Diese ist nach kurzer Zeit an der Einsatzstelle um den Kampf gegen das Feuer aufzunehmen und Schäden von Menschen, Tieren und Sachgegenständen abzuwenden. Doch wie sich herausstellt, ist die ganze Aufregung umsonst. Fehlalarm heißt es und alle Kräfte rücken wieder in das Gerätehaus ein. Doch während die Feuerwehr ihre Gerätschaften
wieder auf den nächsten Einsatz vorbereitet wird von einigen wenigen
Personen wieder über die Notwendigkeit des Martinshorns zu nachtschlafender
Zeit diskutiert. Sollte ein Fahrer aus eigener Entscheidung
das Martinshorn nicht einschalten, so handelt er fahrlässig und
kann bei einem Schadensfall zur Haftung herangezogen werden. Kein Helfer einer Organisation fährt, egal ob am Tag oder in der Nacht, mit Sondersignal durch die Gemeinde um Anwohner aufzuwecken, sondern um Hilfe zu leisten. |
© 25.02.2001 Freiwillige Feuerwehr Lauingen