Muß nachts mit Martinhorn gefahren werden?
 

Fahrt mit MartinshornEs ist ca. 02:00 Uhr morgens. Fast alle Einwohner der Gemeinde schlafen. Doch plötzlich werden sie durch ein lautes, dröhnendes Geräusch aus dem Schlaf gerissen.

Was ist passiert??

In einem Wohnhaus ist angeblich ein Brand ausgebrochen. Anwohner haben die Feuerwehr alarmiert. Diese ist nach kurzer Zeit an der Einsatzstelle um den Kampf gegen das Feuer aufzunehmen und Schäden von Menschen, Tieren und Sachgegenständen abzuwenden. Doch wie sich herausstellt, ist die ganze Aufregung umsonst. Fehlalarm heißt es und alle Kräfte rücken wieder in das Gerätehaus ein.

Doch während die Feuerwehr ihre Gerätschaften wieder auf den nächsten Einsatz vorbereitet wird von einigen wenigen Personen wieder über die Notwendigkeit des Martinshorns zu nachtschlafender Zeit diskutiert.
Doch diese Diskussionen sind unbegründet, da die Straßenverkehrsordnung eine klare Regelung über Sonderrechte im Straßenverkehr beinhaltet. So hat ein Einsatzfahrzeug nur Sonder- und Wegerecht im Straßenverkehr, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind.

Sollte ein Fahrer aus eigener Entscheidung das Martinshorn nicht einschalten, so handelt er fahrlässig und kann bei einem Schadensfall zur Haftung herangezogen werden.
Somit hoffen wir auch auf ihr Verständnis wenn nachts ein Fahrzeug der Feuerwehr, des Bayerischen Roten Kreuzes oder einer anderen Rettungsorganisation mit Sondersignal durch ihre Straße fährt und sie aus ihrem Schlaf weckt. Denken sie daran, diese Menschen sind auf dem Weg zu einer oder mehreren Personen, die in diesem Augenblick auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Kein Helfer einer Organisation fährt, egal ob am Tag oder in der Nacht, mit Sondersignal durch die Gemeinde um Anwohner aufzuwecken, sondern um Hilfe zu leisten.

 

© 25.02.2001 Freiwillige Feuerwehr Lauingen