Während der Dauerdrucklöscher
aus einem Druckbehälter bestehtm, in dem sich sowohl Löschmittel
als auch Druckgas befindet, sind beim Aufladelöscher Löschmittel
und Druckgas in zwei separaten Kammern untergebracht.
Der Aufladelöscher ist zwar bei der Anschaffung teurer, jedoch
mit weniger Aufwand und dadurch billiger zu prüfen und zu
warten. Außerdem bieter er mehr Sicherheit.
Feuerlöscher, deren Bereithaltung
durch Gesetze oder aufgrund von anderen Vorschriften oder Auflagen
zwingend vorgegeben sind, sind vom Besitzer in gebrauchsfähigem
Zustand zu erhalten. Auch freiwillig beschaffte Feuerlöscher
sollten regelmäßig geprüft werden. Nur so ist
ihre Funktion im Einzelfall gewährleistet.
Eine Verordnung, die allgemeine
Prüffristen aufzeigt, gibt es nicht.
Als Anhaltspunkt über Prüffristen dient die entsprechende
Normung, die bei tragbaren Feuerlöschern alle 2 Jahre eine
Überprüfung durch Sachkundige vorsieht. Hieraus
kann der Schluß gezogen werden, dass nach Ablauf von 2 Jahren
keine Gewähr mehr für die Einsatzfähigkeit der
Feuerlöscher besteht. Es können jedoch bei besonderen
Umgebungsbedingungen der Löscher auch kürzere Prüfintervalle
sinnvoll sein.
Sachkundige sind in der Regel Mitarbeiter
oder Beauftragte von Feuerlöscherherstellern, ihren Außendienstorganisationen
oder auch von selbständigen Prüfdiensten. Mit der Prüfung
übernimmt der Sachkundige, der für die Instandhaltung
schriftlich legitimiert sein muß, in sicherheits- und brandschutztechnischer
Hinsicht die Gewähr für die ordnungsgemäße
Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten
Feuerlöscher.
Nach der Wartung muß auf dem Löscher ein Instandhaltungsnachweis
angebracht sein.
Vorsicht bei älteren Feuerlöschern:
Behälter stehen unter Druck. Feuerlöscher unterliegen
der Druckbehälterverordnung. Dauerdrucklöscher müssen
zusätzlich zu den oben genannten Prüfungen alle 10 Jahre
durch Sachverständige nach § 32 der Druckbehälterverordnung,
z.B. TÜV, überprüft werden. Unfälle durch
das Zerplatzen von Behältern können schwere Verletzungen
verursachen.
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