|  Während der Dauerdrucklöscher 
                aus einem Druckbehälter bestehtm, in dem sich sowohl Löschmittel 
                als auch Druckgas befindet, sind beim Aufladelöscher Löschmittel 
                und Druckgas in zwei separaten Kammern untergebracht.Der Aufladelöscher ist zwar bei der Anschaffung teurer, jedoch 
                mit weniger Aufwand und dadurch billiger zu prüfen und zu 
                warten. Außerdem bieter er mehr Sicherheit.
 Feuerlöscher, deren Bereithaltung 
                durch Gesetze oder aufgrund von anderen Vorschriften oder Auflagen 
                zwingend vorgegeben sind, sind vom Besitzer in gebrauchsfähigem 
                Zustand zu erhalten. Auch freiwillig beschaffte Feuerlöscher 
                sollten regelmäßig geprüft werden. Nur so ist 
                ihre Funktion im Einzelfall gewährleistet.
  Eine Verordnung, die allgemeine 
                Prüffristen aufzeigt, gibt es nicht.Als Anhaltspunkt über Prüffristen dient die entsprechende 
                Normung, die bei tragbaren Feuerlöschern alle 2 Jahre eine 
                Überprüfung durch Sachkundige vorsieht. Hieraus 
                kann der Schluß gezogen werden, dass nach Ablauf von 2 Jahren 
                keine Gewähr mehr für die Einsatzfähigkeit der 
                Feuerlöscher besteht. Es können jedoch bei besonderen 
                Umgebungsbedingungen der Löscher auch kürzere Prüfintervalle 
                sinnvoll sein.
 Sachkundige sind in der Regel Mitarbeiter 
                oder Beauftragte von Feuerlöscherherstellern, ihren Außendienstorganisationen 
                oder auch von selbständigen Prüfdiensten. Mit der Prüfung 
                übernimmt der Sachkundige, der für die Instandhaltung 
                schriftlich legitimiert sein muß, in sicherheits- und brandschutztechnischer 
                Hinsicht die Gewähr für die ordnungsgemäße 
                Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten 
                Feuerlöscher.Nach der Wartung muß auf dem Löscher ein Instandhaltungsnachweis 
                angebracht sein.
 Vorsicht bei älteren Feuerlöschern:Behälter stehen unter Druck. Feuerlöscher unterliegen 
                der Druckbehälterverordnung. Dauerdrucklöscher müssen 
                zusätzlich zu den oben genannten Prüfungen alle 10 Jahre 
                durch Sachverständige nach § 32 der Druckbehälterverordnung, 
                z.B. TÜV, überprüft werden. Unfälle durch 
                das Zerplatzen von Behältern können schwere Verletzungen 
                verursachen.
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