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Feuerlöscher

Feuerlöscher und die Auswirkung auf die Versicherung

Eine Minderung von Ersatzansprüchen im Falle eines Brandes ist möglich, wenn.

1. eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht, einen funktionierenden Feuerlöscher bereit zu halten und
2.

bei einem tatsächlich eingetretenen Versicherungsfall nachweislich festgestellt werden kann, dass der eingetrene Schaden hätte gemindert werden können, wenn mit dem vorgeschriebenen Feuerlöscher Löschversuche - soweit dies im konkreten Fall überhaupt möglich gewesen wäre - vorgenommen worden wären.

Der Umstand, dass ein vorgeschriebener Feuerlöscher nicht bereitgehalten wurde oder dieser funktionsunfähig war, führt daher dann nicht zu einer Leistungsminderung im Schadenfall, wenn der Umfang des im konkreten Fall eingetretenen Schadens vom Einsatz des betreffenden Feuerlöschers nicht hätte beeinflußt werden können.

 
  Der richtige Umgang mit Feuerlöschern
   
  Wo müssen Feuerlöscher bereitgehalten werden
 
  Lagerung von Heizöl
  Lagerung von Flüssiggas
 

Besondere Gebäude oder Bereiche

   
 

Wie oft und durch wen müssen Feuerlöscher geprüft werden?

   
 

Feuerlöscher und die Auswirkung auf die Versicherung

 
© 12.03.2001 Freiwillige Feuerwehr Lauingen